Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2021
1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, Seminarraumvermietung und die Planung und Durchführung von Veranstaltungen des Schulungszentrum Fohnsdorf, im Nachfolgenden kurz SZF genannt, erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Abweichungen gelten nur infolge schriftlicher Anerkennung durch das SZF.
2. Vertragsabschluss und Anmeldungen
Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Angebotsannahme seitens der Kund*innen zustande und verpflichtet das SZF in dem im Angebot angegebenen Umfang. Schriftliche Auftragsbestätigungen des SZF erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*innen.
Die im Angebot angegebene Höchstteilnehmendenzahl gilt als verbindlich und kann ohne vorherige Absprache mit dem SZF nicht erhöht werden. Sollten nach Absprache mit dem SZF im Nachhinein mehr Teilnehmende als im Angebot angegeben eine Qualifizierung in Anspruch nehmen, resultiert daraus ein entsprechend höherer Preis.
3. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen, Verzugszinsen und Inkassospesen verrechnet.
4. Storno und Terminverschiebungen
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierungen ab 14 Tagen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme werden 50% der Teilnahmegebühr, bei Stornierungen ab 7 Tagen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme oder Nichtteilnahme die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Terminverschiebungen auf Kundenwunsch sind bis zu 24 Stunden vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ohne zusätzliche Kosten möglich. Findet die Verschiebung der Qualifizierungsmaßnahme erst später statt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Trainer*innenstunde an die Kund*innen verrechnet.
5. Haftung
Das SZF behaltet sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, vereinbarte Qualifizierungsmaßnahmen im Einvernehmen mit den Kund*innen zu verschieben, abzusagen oder zu unterbrechen. In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen auf nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
6. Gerichtsstand
Es kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Sitz des SZF als vereinbart. Für Vereinbarungen mit Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.